Glossar · Verfahren

Zwangsgeld

Mit einem Zwangsgeld setzt das Finanzamt eine Pflicht durch, etwa die Abgabe einer Steuererklärung oder die Vorlage von Unterlagen; es soll künftiges Handeln bewirken und ist keine Strafe.

Das Zwangsgeld muss vorher schriftlich mit einem bestimmten Betrag und einer angemessenen Frist angedroht werden. Wird die Pflicht nach der Festsetzung erfüllt, ist der Vollzug einzustellen. Androhung und Festsetzung können jeweils mit Einspruch angefochten werden.

Zwangsmittel sind unzulässig, wenn sich der Betroffene dadurch selbst einer Steuerstraftat bezichtigen müsste. Zwangsgeld, Verspätungszuschlag und Schätzung können nebeneinander eingesetzt werden.

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