Glossar · Einkommensteuer

Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, auf die der Steuertarif angewendet wird.

Ausgangspunkt sind die Einkünfte aus allen Einkunftsarten. Nach bestimmten Entlastungsbeträgen, etwa für Alleinerziehende, ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte. Davon werden unter anderem Verlustabzüge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen; das Ergebnis ist das Einkommen. Nach weiteren Freibeträgen, etwa den Kinderfreibeträgen, soweit sie günstiger sind als das Kindergeld, bleibt das zu versteuernde Einkommen.

Private Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, sind darin grundsätzlich nicht enthalten.

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