Glossar · Einkommensteuer
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag stellt zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei; er wird nur angesetzt, wenn er günstiger ist als das Kindergeld.
Während des Jahres erhalten Eltern Kindergeld. In der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt von sich aus, ob die Freibeträge zu einer höheren Entlastung führen. Ist das der Fall, werden sie abgezogen und das Kindergeld wird der Steuer hinzugerechnet. Grundsätzlich steht jedem Elternteil die Hälfte der Freibeträge zu.
Berücksichtigt werden Kinder grundsätzlich bis zur Volljährigkeit, darüber hinaus bis zu einer gesetzlichen Altersgrenze etwa während einer Ausbildung oder eines Studiums, bei Kindern mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Altersgrenze.