Glossar · Buchhaltung und Abschluss

Realisationsprinzip

Nach dem Realisationsprinzip darf ein Gewinn erst ausgewiesen werden, wenn er tatsächlich entstanden ist, in der Regel mit Erbringung der Leistung.

Das Prinzip ist ein Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung und gilt für bilanzierende Unternehmen. Es entscheidet zum Beispiel darüber, in welchem Jahr ein Auftrag als Umsatz zählt und wie halbfertige Arbeiten bewertet werden; bei Werkverträgen, etwa im Handwerk, kommt es in der Regel auf die Abnahme an. Ergänzt wird es durch das Imparitätsprinzip: Verluste werden schon berücksichtigt, wenn sie absehbar sind.

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