Glossar · Ärzte

Umsatzsteuerfreie Heilbehandlung

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin durch Ärzte und andere Heilberufe sind umsatzsteuerfrei, wenn sie einem therapeutischen Zweck dienen.

Entscheidend ist der Zweck: Steuerfrei sind Leistungen zur Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, Heilung von Krankheiten. Leistungen ohne therapeutisches Ziel, etwa rein ästhetische Eingriffe, bestimmte Gutachten oder der Verkauf von Produkten, sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Soweit eine Praxis steuerfreie Umsätze ausführt, ist der Vorsteuerabzug dafür ausgeschlossen.

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