Glossar · Steuerstrafrecht

Umsatzsteuerkarussell

Bei einem Umsatzsteuerkarussell wird Ware über mehrere Unternehmen in verschiedenen EU-Staaten im Kreis gehandelt, wobei ein Beteiligter die Umsatzsteuer nicht abführt, während ein anderer die Vorsteuer geltend macht.

Möglich wird das durch die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen in Verbindung mit dem Vorsteuerabzug im Bestimmungsland. Wer wusste oder hätte wissen müssen, dass er in einen solchen Betrug eingebunden ist, verliert grundsätzlich den Vorsteuerabzug und die Steuerbefreiung, auch wenn er selbst nicht betrogen hat. Gegenmaßnahmen sind unter anderem das Reverse-Charge-Verfahren für bestimmte Waren und der Datenaustausch zwischen den Steuerverwaltungen.

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