Glossar · Umsatzsteuer

Innergemeinschaftliche Lieferung

Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist die Lieferung einer Ware an einen Unternehmer in einem anderen EU-Staat; sie ist unter Voraussetzungen steuerfrei.

Die Ware muss tatsächlich in den anderen Staat gelangen, der Abnehmer muss dort Unternehmer sein und eine gültige USt-IdNr. verwenden, und die Lieferung muss in der Zusammenfassenden Meldung erscheinen. Der Lieferer muss nachweisen, dass die Ware angekommen ist. Die Rechnung enthält einen Hinweis auf die Steuerbefreiung. An Privatkunden gelten andere Regeln.

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