Glossar · Erbschaft, Schenkung und Nachfolge

Steuerklassen bei Erbschaft und Schenkung

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden Erwerber nach ihrem persönlichen Verhältnis zum Erblasser oder Schenker in drei Steuerklassen eingeteilt, die über Freibetrag und Steuersatz entscheiden.

Zur Steuerklasse I gehören vor allem Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder und Enkel, beim Erwerb von Todes wegen auch Eltern und Großeltern. Zur Steuerklasse II gehören unter anderem Geschwister, Nichten und Neffen, geschiedene Ehegatten sowie Eltern bei Schenkungen. Alle übrigen Erwerber, auch unverheiratete Lebensgefährten, fallen in die Steuerklasse III.

Mit den Steuerklassen bei der Lohnsteuer haben diese Steuerklassen nichts zu tun.

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