Glossar · Verfahren

Kooperationsmaxime

Die Kooperationsmaxime beschreibt das Zusammenwirken von Finanzamt und Steuerpflichtigem bei der Aufklärung des Sachverhalts: Das Finanzamt ermittelt von Amts wegen, der Steuerpflichtige muss mitwirken.

Zu den Mitwirkungspflichten gehören vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und die Vorlage von Unterlagen; bei Auslandssachverhalten sind sie erweitert. Verletzt der Steuerpflichtige seine Pflichten, kann das Finanzamt seine Ermittlungen einschränken und schätzen.

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