Glossar · Umsatzsteuer

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn ein Unternehmer Ware aus einem anderen EU-Staat für sein Unternehmen bezieht; er versteuert den Erwerb dann im Inland.

Die Steuer auf den Erwerb meldet der Erwerber selbst an und kann sie in der Regel zugleich als Vorsteuer abziehen. Auch eigene Ware, die ein Unternehmer dauerhaft aus einem anderen EU-Staat ins Inland bringt, gilt als Erwerb. Für bestimmte Erwerber, etwa Unternehmer mit nur steuerfreien Umsätzen, gilt eine Erwerbsschwelle.

Termin