Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Gesamthandsvermögen

Als Gesamthandsvermögen wurde das Vermögen einer Personengesellschaft bezeichnet, das den Gesellschaftern gemeinsam und nicht einzeln zustand.

Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts gehört das Vermögen einer rechtsfähigen Personengesellschaft der Gesellschaft selbst; das Gesetz spricht vom Gesellschaftsvermögen. Der einzelne Gesellschafter kann weiterhin nicht über einzelne Gegenstände verfügen, sondern hält einen Anteil an der Gesellschaft.

Für die Ertragsbesteuerung wird eine rechtsfähige Personengesellschaft weiterhin so behandelt, als stünde das Vermögen den Gesellschaftern gemeinsam zu. Der Begriff begegnet deshalb in Steuergesetzen und Bescheiden nach wie vor.

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