Glossar · Einkommensteuer

Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist eine der durch die Reform der privaten Altersvorsorge eingeführten, staatlich geförderten Vorsorgeformen, bei der in Fonds oder ETFs ohne Beitragsgarantie angelegt wird; es löst ab 2027 den Neuabschluss von Riester-Verträgen ab.

Gefördert wird mit Zulagen und, wenn das günstiger ist, mit einem Sonderausgabenabzug, den das Finanzamt von sich aus prüft. Anders als bisher können unter Voraussetzungen auch Selbständige gefördert werden. Die Auszahlung beginnt frühestens mit einem gesetzlich bestimmten Alter; eine vorzeitige Verwendung führt grundsätzlich zur Rückforderung der Förderung. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter.

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