Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung einer Gesellschaft; bei der Aktiengesellschaft bestellt und entlässt er auch den Vorstand.

Pflicht ist er bei Aktiengesellschaft und KGaA, bei der Genossenschaft in der Regel, bei einer GmbH nur in bestimmten Fällen, etwa ab einer gesetzlichen Beschäftigtenzahl nach den Mitbestimmungsgesetzen. Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder sind beim Empfänger grundsätzlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit; bei der Gesellschaft ist nur ein Teil davon als Betriebsausgabe abziehbar.

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