Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Genossenschaft

Eine eingetragene Genossenschaft ist eine Gesellschaft, die den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb fördert.

Organe sind Vorstand, Generalversammlung und in der Regel ein Aufsichtsrat, auf den kleine Genossenschaften durch Satzung verzichten können; jedes Mitglied hat grundsätzlich eine Stimme. Die Genossenschaft wird im Genossenschaftsregister eingetragen und ist wie eine Kapitalgesellschaft körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig. Rückvergütungen an Mitglieder aus dem Geschäft mit ihnen können unter Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgezogen werden.

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