Glossar · Einkommensteuer

Steuervorauszahlung

Steuervorauszahlungen sind Zahlungen auf die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres, die das Finanzamt per Bescheid festsetzt.

Einkommensteuer-Vorauszahlungen betreffen vor allem Selbständige, Unternehmer und Vermieter, deren Einkünfte keinem Steuerabzug unterliegen. Sie sind vierteljährlich fällig und richten sich in der Regel nach der zuletzt festgesetzten Steuer. Für Körperschaftsteuer gilt Entsprechendes; Gewerbesteuer-Vorauszahlungen setzt die Gemeinde fest.

Ändern sich die Einkünfte wesentlich, können die Vorauszahlungen auf Antrag herabgesetzt oder vom Finanzamt erhöht werden. Im Jahresbescheid werden sie angerechnet. Sind sie zu niedrig, entsteht eine Nachzahlung, auf die später Zinsen anfallen können.

Termin