Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Steuerliches Einlagekonto

Im steuerlichen Einlagekonto erfasst eine Kapitalgesellschaft die Einlagen ihrer Gesellschafter, die nicht in das Stammkapital geleistet wurden.

Es wird jedes Jahr fortgeschrieben und vom Finanzamt gesondert festgestellt. Bedeutung hat es bei Zahlungen an die Gesellschafter: Sie gelten erst dann als Rückzahlung von Einlagen, soweit sie den steuerlich ermittelten ausschüttbaren Gewinn zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres übersteigen. Eine solche Einlagenrückgewähr ist beim Gesellschafter kein laufender Kapitalertrag, sondern mindert die Anschaffungskosten seiner Beteiligung; übersteigt sie diese, kann ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen.

Die Gesellschaft muss die Einlagenrückgewähr dem Gesellschafter ordnungsgemäß bescheinigen.

Termin