Glossar · Umsatzsteuer

Soll- und Ist-Versteuerung

Bei der Sollversteuerung entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich für den Zeitraum, in dem die Leistung ausgeführt wird, bei der Istversteuerung für den Zeitraum, in dem das Entgelt eingeht.

Die Sollversteuerung ist der Regelfall; der Unternehmer muss die Steuer dann unter Umständen abführen, bevor der Kunde bezahlt hat. Die Istversteuerung kann auf Antrag genehmigt werden, etwa bei geringerem Umsatz, bei Befreiung von der Buchführungspflicht oder für Freiberufler. Für bereits ausgeführte Leistungen hängt der Vorsteuerabzug in beiden Fällen nicht davon ab, ob die Rechnung schon bezahlt ist; bei Anzahlungen setzt er grundsätzlich Rechnung und Zahlung voraus.

Termin