Glossar · Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Voranmeldung

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung meldet ein Unternehmer laufend die Umsatzsteuer aus seinen Umsätzen abzüglich der Vorsteuer und zahlt den Unterschied an das Finanzamt.

Je nach Höhe der Umsatzsteuer im Vorjahr wird sie monatlich oder vierteljährlich abgegeben; bei sehr geringer Steuer kann das Finanzamt davon befreien. Sie wird kurz nach Ablauf des jeweiligen Zeitraums elektronisch übermittelt, die Zahlung ist zum selben Termin fällig. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich diese Frist. Am Jahresende fasst die Umsatzsteuererklärung alle Voranmeldungen zusammen.

Termin