Glossar · Unternehmen und Gesellschafter
Schachtelprivileg
Das Schachtelprivileg stellt Gewinnausschüttungen, die eine Kapitalgesellschaft von einer anderen Kapitalgesellschaft erhält, weitgehend von der Körperschaftsteuer frei.
Ein kleiner Teil gilt pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgabe und wird versteuert. Für Ausschüttungen setzt die Befreiung grundsätzlich voraus, dass die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres eine Mindesthöhe erreicht; wird eine ausreichende Beteiligung im Laufe des Jahres auf einmal erworben, gilt sie als zu Jahresbeginn erworben. Für die Gewerbesteuer gilt eine eigene, höhere Mindestbeteiligung zu Beginn des Jahres, ohne diese Rückwirkung. Gewinne aus dem Verkauf solcher Anteile sind unabhängig von der Beteiligungshöhe weitgehend steuerfrei.
Das Schachtelprivileg ist ein wesentlicher Grund für Holdingstrukturen.