Glossar · Verfahren

Rechtsbehelfe im Steuerrecht

Gegen Entscheidungen des Finanzamts gibt es zunächst den Einspruch als außergerichtlichen Rechtsbehelf, danach die Klage beim Finanzgericht.

Der Einspruch ist für nahezu alle Verwaltungsakte in Steuersachen der vorgesehene Weg; eine eigene Beschwerde gegen Verwaltungsakte des Finanzamts gibt es nicht mehr. Bleibt der Einspruch erfolglos, ist die Klage beim Finanzgericht möglich. Daneben kann die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden, damit die Zahlungspflicht vorläufig ruht.

Termin