Glossar · Verfahren

Prüfungsanordnung

Mit der Prüfungsanordnung ordnet das Finanzamt eine Außenprüfung an und legt fest, welche Steuern und Zeiträume geprüft werden.

Sie wird angemessene Zeit vor Beginn bekannt gegeben und nennt in der Regel auch den Prüfungsbeginn und den Prüfer. Aus wichtigem Grund kann der Beginn auf Antrag verschoben werden. Was nicht in der Anordnung steht, ist grundsätzlich nicht Gegenstand der Prüfung.

Gegen die Anordnung ist Einspruch möglich. Mit ihrer Bekanntgabe ist eine Selbstanzeige für den angeordneten Umfang grundsätzlich ausgeschlossen.

Termin