Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Organschaft

Bei einer Organschaft wird das Einkommen einer Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) steuerlich einem übergeordneten Unternehmen (Organträger) zugerechnet.

So lassen sich Gewinne und Verluste innerhalb einer Unternehmensgruppe verrechnen. Organträger ist meist eine Muttergesellschaft, es können aber auch natürliche Personen oder bestimmte Personengesellschaften sein. Für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer setzt die Organschaft voraus, dass der Organträger grundsätzlich vom Beginn des Wirtschaftsjahres an die Mehrheit der Stimmrechte hält und ein Gewinnabführungsvertrag für eine gesetzliche Mindestlaufzeit geschlossen und tatsächlich durchgeführt wird. Fehler bei der Durchführung können die Organschaft rückwirkend scheitern lassen. Für die Umsatzsteuer gelten eigene Voraussetzungen.

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