Glossar · Lohn und Personal

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist die Einkommensteuer auf Arbeitslohn, die der Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung einbehält und an das Finanzamt abführt.

Sie ist keine eigene Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Arbeitnehmers und wird in der Veranlagung angerechnet. Ihre Höhe hängt vom Arbeitslohn und von den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab, etwa der Steuerklasse. Der Arbeitgeber meldet sie in der Lohnsteuer-Anmeldung, je nach Höhe im Vorjahr monatlich, vierteljährlich oder jährlich, und haftet für den richtigen Abzug.

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