Glossar · Digitale Buchhaltung

Kassenführung

Die Kassenführung umfasst die Aufzeichnung aller Bareinnahmen und Barausgaben eines Unternehmens.

Bargeschäfte sind grundsätzlich einzeln aufzuzeichnen. Elektronische Kassensysteme müssen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation geschützt und dem Finanzamt gemeldet werden; für jeden Vorgang ist grundsätzlich ein Beleg auszugeben. Auch bei einer offenen Ladenkasse ohne elektronisches System gilt grundsätzlich die Einzelaufzeichnungspflicht. Nur wenn eine Ausnahme greift, etwa beim Verkauf von Waren an viele unbekannte Personen, dürfen die Tageseinnahmen summarisch über einen Kassenbericht ermittelt werden, der vom tatsächlich gezählten Kassenbestand ausgeht.

Anschaffung und Außerbetriebnahme elektronischer Kassen sind dem Finanzamt zu melden. Der Kassenbestand muss jederzeit nachprüfbar sein, und das Finanzamt kann ohne Ankündigung eine Kassen-Nachschau durchführen. Mängel in der Kassenführung sind ein häufiger Anlass für Hinzuschätzungen bei einer Betriebsprüfung.

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