Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Juristische Person

Eine juristische Person ist eine Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, die selbst Rechte und Pflichten haben kann und durch ihre Organe handelt.

Dazu gehören insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG, eingetragene Vereine und rechtsfähige Stiftungen. Sie sind von ihren Mitgliedern oder Gesellschaftern rechtlich getrennt. Steuerlich sind juristische Personen in der Regel selbst körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben.

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