Glossar · Buchhaltung und Abschluss
Investitionsabzugsbetrag
Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Betriebe, deren Gewinn eine gesetzliche Grenze nicht überschreitet, einen Teil der Kosten einer geplanten Investition schon vorher gewinnmindernd abziehen.
Das kann die Steuer früher senken; im Jahr der Anschaffung wird der Betrag wieder hinzugerechnet, die Steuer wird also nur zeitlich verschoben. Der Abzug ist auch bei der Einnahmenüberschussrechnung möglich. Begünstigt ist die Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die über einen vorgeschriebenen Zeitraum ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt oder vermietet werden. Wird die Investition nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit getätigt oder die Nutzungsvoraussetzung nicht eingehalten, wird der Abzug rückgängig gemacht, auch wenn der Bescheid schon bestandskräftig ist, und die Steuer nachträglich verzinst.