Glossar · Einkommensteuer

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist der Teil des zu versteuernden Einkommens, auf den keine Einkommensteuer anfällt.

Er soll das Existenzminimum steuerfrei stellen und ist die erste Zone des Steuertarifs, kein Abzug vom Einkommen. Er bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, also nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und anderen Abzügen, nicht auf das Bruttoeinkommen. Bei Zusammenveranlagung wirkt er über den Splittingtarif doppelt. Der Betrag wird regelmäßig angehoben.

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