Glossar · Erbschaft, Schenkung und Nachfolge

Grundbesitzwert

Der Grundbesitzwert ist der steuerliche Wert einer Immobilie, der vor allem für die Erbschaft- und Schenkungsteuer festgestellt wird.

Je nach Art des Grundstücks wird er im Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren ermittelt; unbebaute Grundstücke werden nach dem Bodenrichtwert bewertet. Liegt der tatsächliche Wert niedriger, kann er in der Regel durch ein Gutachten nachgewiesen werden. Das Finanzamt am Ort des Grundstücks stellt den Wert gesondert fest, wenn er für eine Steuer benötigt wird.

Der Grundbesitzwert wird auch für die Grunderwerbsteuer herangezogen, wenn keine Gegenleistung vorhanden ist. Mit dem Grundsteuerwert für die Grundsteuer ist er nicht zu verwechseln.

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