Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) eine GmbH ist.

So verbindet sie die Haftungsbegrenzung einer Kapitalgesellschaft mit der Besteuerung einer Personengesellschaft. Die Komplementär-GmbH haftet nur mit ihrem eigenen Vermögen; die Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme, soweit sie ihre Einlage noch nicht geleistet haben.

Steuerlich ist die KG transparent: Ihr Gewinn wird gesondert und einheitlich festgestellt und den Gesellschaftern zugerechnet. Ist nur die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt, gilt die Gesellschaft auch dann als gewerblich, wenn sie nur Vermögen verwaltet (gewerbliche Prägung). Ist die KG gewerblich tätig oder gewerblich geprägt, schuldet sie selbst Gewerbesteuer, und Vergütungen an Gesellschafter, etwa für die Geschäftsführung oder die Überlassung eines Grundstücks, gehören zu deren gewerblichen Einkünften.

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