Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Gewerbesteuermessbetrag

Der Gewerbesteuermessbetrag ist die Zwischengröße, aus der die Gemeinde mit ihrem Hebesatz die Gewerbesteuer berechnet.

Das Finanzamt ermittelt ihn, indem es den Gewerbeertrag, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach Abzug des Freibetrags, mit einer gesetzlichen Steuermesszahl multipliziert, und setzt ihn in einem Messbescheid fest. Einwände gegen die Berechnung richten sich deshalb gegen den Messbescheid, nicht gegen den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde. Der Messbetrag ist auch Grundlage der Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer.

Termin