Glossar · Buchhaltung und Abschluss
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind günstige Anlagegüter, deren Kosten im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden können.
Gemeint sind abnutzbare, bewegliche und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einer bestimmten Wertgrenze. Statt die Kosten über mehrere Jahre zu verteilen, werden sie direkt als Aufwand erfasst. Alternativ können Wirtschaftsgüter innerhalb einer bestimmten Wertspanne in einem Sammelposten zusammengefasst und über mehrere Jahre gleichmäßig abgeschrieben werden. Selbstständig nutzbar heißt: Das Wirtschaftsgut lässt sich allein verwenden, nicht nur zusammen mit anderen. Für die Prüfung der Wertgrenze wird eine enthaltene Umsatzsteuer stets herausgerechnet; ist die Vorsteuer nicht abziehbar, gehört sie aber zu den Anschaffungskosten und damit zum abziehbaren Aufwand. Ab einer bestimmten Höhe sind die Wirtschaftsgüter in einem Verzeichnis zu erfassen.