Glossar · Erbschaft, Schenkung und Nachfolge

Freibetrag

Ein Freibetrag ist ein Betrag, der von der Bemessungsgrundlage abgezogen wird, sodass nur der darüber liegende Teil besteuert wird.

Anders funktioniert eine Freigrenze: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Freibeträge gibt es in vielen Steuerarten, etwa den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer oder den Freibetrag bei der Gewerbesteuer.

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hängt die Höhe des persönlichen Freibetrags vom Verwandtschaftsgrad ab. Er gilt je Erwerber und je Schenker oder Erblasser und steht nach Ablauf des Zusammenrechnungszeitraums erneut zur Verfügung.

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