Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Sonderbetriebsvermögen

Sonderbetriebsvermögen sind Wirtschaftsgüter, die einem Gesellschafter gehören, aber dem Betrieb seiner Personengesellschaft oder seiner Beteiligung daran dienen.

Typisch ist ein Grundstück, das ein Gesellschafter der Gesellschaft vermietet; es dient unmittelbar dem Betrieb. Auch Wirtschaftsgüter, die die Beteiligung stärken, etwa der Anteil an der Komplementär-GmbH, können dazugehören. Die Mieten gehören zu seinem Gewinnanteil aus der Gesellschaft, Kosten wie Zinsen oder Abschreibung sind Sonderbetriebsausgaben; erfasst wird das in einer Sonderbilanz und in der Feststellungserklärung der Gesellschaft. Bei Verkauf, Schenkung oder Ausscheiden muss Sonderbetriebsvermögen immer mitbedacht werden, weil sonst stille Reserven aufgedeckt werden können.

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