Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Gesonderte und einheitliche Feststellung

Mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung ermittelt das Finanzamt den gemeinsamen Gewinn oder Überschuss einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft und verteilt ihn verbindlich auf die Beteiligten.

Personengesellschaften wie GbR, KG oder Partnerschaft zahlen selbst keine Einkommensteuer. Die Feststellung bindet die Wohnsitzfinanzämter der Beteiligten; jeder versteuert seinen Anteil in der eigenen Einkommensteuererklärung. Auch Gemeinschaften, etwa bei einer gemeinsam vermieteten Immobilie, geben in der Regel eine Feststellungserklärung ab; statt eines Gewinns wird dann der Überschuss der Mieteinnahmen über die Werbungskosten festgestellt.

Termin