Glossar · Erbschaft, Schenkung und Nachfolge
Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer erfasst Vermögen, das jemand von Todes wegen erwirbt, etwa als Erbe, durch ein Vermächtnis oder einen geltend gemachten Pflichtteil.
Besteuert wird die Bereicherung des einzelnen Erwerbers. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt vom Wert des Erwerbs, von der Steuerklasse und damit vom Verwandtschaftsgrad sowie von den persönlichen Freibeträgen ab. Erwerbe von derselben Person innerhalb eines gesetzlich bestimmten Zeitraums werden zusammengerechnet.
Bewertet wird grundsätzlich mit dem gemeinen Wert, bei Immobilien mit dem Grundbesitzwert. Für das selbst genutzte Familienheim und für begünstigtes Betriebsvermögen gibt es besondere Befreiungen. Ein Erwerb ist dem Finanzamt grundsätzlich anzuzeigen.