Glossar · Einkommensteuer

Einkommensteuererklärung

Mit der Einkommensteuererklärung teilen Sie dem Finanzamt Ihre Einkünfte und abziehbaren Aufwendungen eines Kalenderjahres mit; auf ihrer Grundlage wird die Einkommensteuer festgesetzt.

Ob eine Erklärung abzugeben ist, hängt von der Art und Höhe der Einkünfte ab. Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte sind häufig nicht verpflichtet, können aber freiwillig eine Erklärung abgeben, etwa um zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuerhalten. Wer Gewinneinkünfte hat, muss die Erklärung grundsätzlich elektronisch übermitteln. Für Erklärungen, die ein Steuerberater erstellt, gilt eine längere Frist.

Viele Daten, etwa Lohn, Renten oder Versicherungsbeiträge, liegen dem Finanzamt bereits elektronisch vor und gelten grundsätzlich als Ihre Angaben, wenn Sie nichts Abweichendes erklären. Belege werden in der Regel nicht mitgeschickt, sondern nur auf Anforderung vorgelegt.

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