Glossar · Digitale Buchhaltung

Datenzugriff der Finanzverwaltung

Bei einer Außenprüfung darf das Finanzamt auf die elektronisch gespeicherten steuerlich relevanten Daten eines Unternehmens zugreifen.

Möglich sind drei Formen: Der Prüfer sieht die Daten im System des Unternehmens nur lesend ein, das Unternehmen wertet die Daten nach seinen Vorgaben aus, oder das Unternehmen stellt ihm die Daten in einem auswertbaren Format zur Verfügung. Welche Form, entscheidet das Finanzamt; die Kosten trägt das Unternehmen. Die Daten müssen deshalb während der gesamten Aufbewahrungszeit maschinell auswertbar bleiben, auch nach einem Systemwechsel; ein PDF genügt dafür nicht.

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