Glossar · Internationales Steuerrecht

Briefkastenfirma

Eine Briefkastenfirma ist eine Gesellschaft, die zwar eingetragen ist, an ihrem Sitz aber keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit mit Personal und Räumen ausübt.

Steuerlich wird eine solche Gesellschaft nicht ohne Weiteres anerkannt: Einkünfte können dem tatsächlich Berechtigten zugerechnet werden, Gestaltungen ohne wirtschaftlichen Grund können als Missbrauch gelten, und die Entlastung von deutscher Quellensteuer kann versagt werden. Ob eine Gestaltung missbräuchlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Termin