Glossar · Verfahren

Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise richtet sich die Besteuerung nach dem wirtschaftlichen Gehalt eines Vorgangs, nicht allein nach seiner rechtlichen Form.

Ausprägungen sind etwa die Zurechnung von Wirtschaftsgütern an den wirtschaftlichen Eigentümer, die Besteuerung auch gesetz- oder sittenwidriger Geschäfte und die Nichtanerkennung missbräuchlicher Gestaltungen. Verträge zwischen nahestehenden Personen werden nur anerkannt, wenn sie einem Fremdvergleich standhalten.

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