Glossar · Internationales Steuerrecht

Hinzurechnungsbesteuerung

Bei der Hinzurechnungsbesteuerung werden niedrig besteuerte passive Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft, die von inländischen Steuerpflichtigen beherrscht wird, im Inland so besteuert, als hätten die Gesellschafter sie selbst erzielt.

Passive Einkünfte sind solche, die das Gesetz nicht als aktive Tätigkeiten anerkennt, etwa bestimmte Zins- oder Lizenzeinkünfte. Niedrig besteuert sind sie, wenn ihre Belastung im Ausland unter einer gesetzlichen Grenze liegt. Hinzugerechnet wird unabhängig davon, ob die Gesellschaft ausschüttet. Für Gesellschaften in der EU oder im EWR kann der Nachweis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit die Hinzurechnung ausschließen.

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