Glossar · Umsatzsteuer

Binnenmarkt

Der europäische Binnenmarkt ist der gemeinsame Wirtschaftsraum der EU-Staaten, in dem Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen frei verkehren können.

Für Warenbewegungen zwischen EU-Staaten gibt es umsatzsteuerlich keine Einfuhrumsatzsteuer; stattdessen gelten eigene Regeln, etwa die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Zusammenfassende Meldung.

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