Steuerthemen kurz erklärt · Handwerk

Handwerksbetrieb: Einzelunternehmen oder GmbH?

Viele Handwerksbetriebe starten als Einzelunternehmen. Wächst der Gewinn oder werden die Aufträge größer, kommt die Frage nach der GmbH. Eine Antwort, die für jeden Betrieb passt, gibt es nicht. Es gibt aber einige Punkte, an denen sich die Entscheidung festmachen lässt.

Kurz gesagt

Die GmbH begrenzt die Haftung und kann steuerlich günstiger sein, wenn ein größerer Teil des Gewinns im Betrieb bleibt. Sie bringt aber mehr Pflichten und laufende Kosten mit sich. Wird der Gewinn weitgehend privat gebraucht, ist der steuerliche Vorteil oft gering. Ob sich die GmbH lohnt, zeigt nur eine Berechnung mit Ihren Zahlen.

Haftung

Als Einzelunternehmer haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen, auch dem privaten. Bei der GmbH haftet grundsätzlich nur das Vermögen der Gesellschaft. In der Praxis verlangen Banken und Vermieter aber oft persönliche Bürgschaften. Als Geschäftsführer haften Sie zudem selbst, wenn Sie Ihre Pflichten verletzen, etwa bei Steuern oder Sozialabgaben.

Wie der Gewinn besteuert wird

Im Einzelunternehmen zahlen Sie Einkommensteuer auf den gesamten Gewinn, auch auf den Teil, den Sie im Betrieb lassen. Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen. Gewerbesteuer fällt erst oberhalb eines Freibetrags an und wird in vielen Gemeinden weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.

Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, ohne Freibetrag und ohne Anrechnung. Bleibt der Gewinn in der GmbH, ist die Belastung bei höheren Gewinnen meist niedriger als der Einkommensteuersatz eines Einzelunternehmers; der Körperschaftsteuersatz sinkt nach geltendem Recht in den kommenden Jahren zudem schrittweise. Schüttet die GmbH Gewinne an Sie aus, versteuern Sie diese zusätzlich. Zusammengerechnet ist die Belastung dann oft ähnlich hoch wie im Einzelunternehmen.

Daraus folgt: Bleiben Gewinne in der GmbH, steht zunächst mehr Geld für Investitionen zur Verfügung. Bei einer späteren Ausschüttung kommt die Besteuerung bei Ihnen hinzu. Wird fast alles ausgeschüttet, ist der steuerliche Vorteil deshalb meist gering.

Als grobe Orientierung wird häufig ein Gewinn von rund 100.000 Euro im Jahr genannt, ab dem sich ein Vergleich lohnt. Das ist ein pauschaler Erfahrungswert. Ein Geschäftsführergehalt mindert dabei den Gewinn der GmbH bereits. Ob sich die GmbH für Ihren Betrieb rechnet, zeigt nur eine Berechnung im Einzelfall.

Gewinne im Einzelunternehmen begünstigt stehen lassen

Auch Einzelunternehmer können Gewinne, die sie im Betrieb lassen, auf Antrag mit einem ermäßigten Steuersatz versteuern. Voraussetzung ist, dass Sie bilanzieren. Spätere Entnahmen können eine Nachversteuerung auslösen. In der Praxis wird diese Thesaurierungsbegünstigung wegen ihrer Komplexität kaum genutzt. Ob sie im Einzelfall eine Alternative zur GmbH ist, hängt davon ab, wie viel Sie entnehmen und wie lange das Geld im Betrieb bleibt.

Was sich im Alltag ändert

Die GmbH wird beim Notar gegründet und im Handelsregister eingetragen; das Stammkapital müssen Sie zumindest teilweise einzahlen. Sie muss bilanzieren, ihren Jahresabschluss offenlegen und gibt mehr Steuererklärungen ab. Das kostet laufend mehr als im Einzelunternehmen.

Sie können mit der GmbH ein Geschäftsführergehalt vereinbaren; es ist bei der GmbH Betriebsausgabe und wird bei Ihnen als Arbeitslohn versteuert. Gehalt, Firmenwagen und alle anderen Zahlungen zwischen Ihnen und der GmbH müssen angemessen und klar vereinbart sein. Sonst kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen. Private Ausgaben dürfen nicht einfach als Betriebsausgaben der GmbH behandelt werden.

Verluste der GmbH bleiben in der GmbH. Anders als im Einzelunternehmen können Sie sie nicht mit Ihren anderen Einkünften verrechnen.

Später wechseln

Ein Einzelunternehmen lässt sich später in eine GmbH einbringen. Auf Antrag ist das zu Buchwerten möglich, also ohne dass die stillen Reserven sofort versteuert werden. Dafür muss der ganze Betrieb mit allen wesentlichen Grundlagen übertragen werden. Soll etwa das Betriebsgrundstück mit der Werkstatt nicht in die GmbH übergehen, sondern bei Ihnen bleiben, ist eine steuerneutrale Einbringung auf diesem Weg nicht möglich; dann braucht es eine eigene Gestaltung.

Der steuerliche Übertragungsstichtag kann nur begrenzt zurückverlegt werden. Werden die neuen GmbH-Anteile innerhalb einer mehrjährigen Sperrfrist verkauft, wird der Vorgang nachträglich teilweise besteuert. Der Wechsel braucht deshalb Vorbereitung und eine rechtliche Umsetzung mit Notar und Anwalt. Ob und wie er sinnvoll ist, prüfen wir im laufenden Mandat.

Was Sie vorab klären sollten

  • Wie hoch ist Ihr Gewinn heute, und wie entwickelt er sich voraussichtlich?
  • Wie viel davon brauchen Sie privat, wie viel bleibt im Betrieb?
  • Wie hoch sind Ihre Haftungsrisiken, etwa durch große Aufträge oder Gewährleistung?
  • Sollen Werkstatt, Grundstück oder Fahrzeuge später mit in die GmbH oder bei Ihnen bleiben?
  • Gibt es Pläne für Partner, Nachfolge oder Verkauf?

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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