Glossar · Buchhaltung und Abschluss

Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind; sie mindern grundsätzlich den Gewinn.

Dazu gehören zum Beispiel Wareneinkauf, Miete, Personalkosten, Versicherungen, Zinsen und Abschreibungen. Sie müssen belegt sein. Anschaffungen von abnutzbarem Anlagevermögen wirken in der Regel über die Abschreibung. Manche betrieblich veranlassten Ausgaben sind steuerlich nur eingeschränkt oder gar nicht abziehbar, etwa Bewirtungskosten oder Geschenke an Geschäftspartner. Kosten der privaten Lebensführung sind keine Betriebsausgaben.

Bei Arbeitnehmern und Vermietern heißt das Gegenstück Werbungskosten.

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