Glossar · Immobilien

Anteilsvereinigung

Eine Anteilsvereinigung liegt vor, wenn ein Erwerber nahezu alle Anteile an einer Gesellschaft mit inländischem Grundbesitz in seiner Hand vereinigt; das löst Grunderwerbsteuer aus, obwohl kein Grundstück direkt verkauft wird.

Ähnliche Regeln gelten, wenn sich der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Gesellschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraums nahezu vollständig ändert. Die Vorschriften sollen verhindern, dass Grundstücke über den Verkauf von Gesellschaftsanteilen ohne Grunderwerbsteuer übertragen werden. Sie sind bei Umstrukturierungen und beim Kauf oder Verkauf von Anteilen an Immobiliengesellschaften immer zu prüfen.

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