Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Vorzugsaktie

Vorzugsaktien gewähren einen Vorzug bei der Gewinnverteilung, meist einen Vorrang bei der Dividende, und sind in der Regel ohne Stimmrecht.

Wird die Vorzugsdividende nicht vollständig gezahlt, ist sie grundsätzlich nachzuzahlen; bleibt sie über einen gesetzlich bestimmten Zeitraum aus, lebt das Stimmrecht auf. Steuerlich werden Dividenden auf Vorzugsaktien wie andere Dividenden behandelt.

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