Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Genussrechte

Genussrechte sind vertragliche Rechte auf eine Beteiligung am Gewinn eines Unternehmens, ohne dass der Inhaber Gesellschafter wird.

Sie werden individuell ausgestaltet und dienen häufig der Finanzierung. Steuerlich kommt es auf die Ausgestaltung an: In der Regel sind die Vergütungen beim Unternehmen Betriebsausgaben wie Zinsen. Ist der Inhaber dagegen am Gewinn und am Liquidationserlös beteiligt, werden sie wie Eigenkapital behandelt; die Vergütungen mindern dann den Gewinn nicht.

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