Glossar · Internationales Steuerrecht

Verrechnungspreise

Verrechnungspreise sind die Preise für Lieferungen, Leistungen, Darlehen oder Rechte zwischen nahestehenden Unternehmen oder Personen, etwa innerhalb eines Konzerns.

Sie müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, also so bemessen sein, wie unabhängige Dritte es vereinbart hätten. Andernfalls kann das Finanzamt die Einkünfte berichtigen. Bei grenzüberschreitenden Geschäften bestehen Dokumentationspflichten. Im Inland werden unangemessene Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter vor allem über die verdeckte Gewinnausschüttung und die verdeckte Einlage korrigiert.

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