Glossar · Verfahren

Verbindliche Auskunft

Mit einer verbindlichen Auskunft legt sich das Finanzamt auf Antrag vorab fest, wie es einen noch nicht verwirklichten Sachverhalt steuerlich beurteilen wird.

Sie kommt bei Vorhaben mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen in Betracht, etwa vor Umstrukturierungen. Der Sachverhalt muss vollständig dargestellt sein; die Auskunft bindet das Finanzamt nur, wenn der später verwirklichte Sachverhalt der Darstellung entspricht. Die Auskunft ist gebührenpflichtig.

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