Glossar · Buchhaltung und Abschluss
Rückstellungen
Rückstellungen sind Beträge in der Bilanz für Verpflichtungen, deren Bestehen, Höhe oder Zeitpunkt ungewiss ist, und für bestimmte andere künftige Belastungen.
Voraussetzung ist in der Regel, dass die Verpflichtung im abgelaufenen Jahr wirtschaftlich verursacht ist und ernsthaft mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist. Typische Beispiele sind Rückstellungen für Steuern, für die Kosten des Jahresabschlusses, für Gewährleistungen oder für die Aufbewahrung von Unterlagen. Sie mindern den Gewinn in dem Jahr, in dem die Belastung wirtschaftlich verursacht ist. Handelsrechtlich gehören auch Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften dazu; steuerlich sind diese grundsätzlich nicht zulässig, und auch andere Rückstellungen sind steuerlich teils eingeschränkt. Rückstellungen gibt es nur bei der Bilanzierung, nicht bei der Einnahmenüberschussrechnung; nicht zu verwechseln sind sie mit Rücklagen, die zum Eigenkapital gehören.