Glossar · Verfahren

Masseverbindlichkeit

Masseverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die erst durch das Insolvenzverfahren oder die Verwaltung der Insolvenzmasse entstehen; sie werden vorab aus der Masse bezahlt.

Dazu gehören etwa Verbindlichkeiten aus Geschäften des Insolvenzverwalters, aus fortgeführten Verträgen und Steuern, die durch die Verwaltung oder Verwertung der Masse entstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten auch Steuern, die bereits im vorläufigen Verfahren begründet wurden, als Masseverbindlichkeiten. Forderungen aus der Zeit vor der Eröffnung sind dagegen Insolvenzforderungen, die nur mit einer Quote bedient werden.

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